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              :: Kosten ::
 

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten. Da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten
für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.


Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens
beauftragen die Kosten hierfür hat auch die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.


Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels

und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadensregulierung.

Vertrauen auch Sie unserer langjährigen Erfahrung und Qualifikation als anerkannter Gutachter.