Wer kommt
für die Kosten des Gutachters auf ?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt
grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die
Kosten. Da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten
für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der
Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens
beauftragen die Kosten hierfür hat auch die Versicherung des Schädigers
grundsätzlich zu tragen.
Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem
eigenen Interesse und im Interesse Ihres Geldbeutels
und achten Sie nicht nur
auf eine schnelle, sondern auch auf eine vollständige Schadensregulierung.
Vertrauen auch Sie unserer langjährigen Erfahrung und Qualifikation als
anerkannter Gutachter.
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