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              :: Gutachten ::
 

Wann darf ich überhaupt ein Gutachten in Auftrag geben ?

Sie sind nicht der Unfallverursacher. Hier steht es Ihnen als Geschädigtem grundsätzlich frei, eine Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen und ein Haftpflichtgutachten erstellen zu lassen. Das gilt
auch dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung schon einen Sachverständigen geschickt hat.
Hier ist anzumerken, dass die Sachverständigenkosten zum Schaden gehören und somit erstattungspflichtig
sind. Sollte es sich um einen Bagatellschaden handeln ( Schadenshöhe unter 750 Euro ), dann kann mein
Büro in diesem Fall mit einem Kurzgutachten helfen ( Schadensminderungspflicht )