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Wann darf ich überhaupt ein Gutachten in Auftrag
geben ?
Sie sind nicht der Unfallverursacher. Hier steht es Ihnen als Geschädigtem
grundsätzlich frei, eine Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen und ein
Haftpflichtgutachten erstellen zu lassen. Das gilt
auch dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung schon einen
Sachverständigen geschickt hat.
Hier ist anzumerken, dass die Sachverständigenkosten zum Schaden gehören und
somit erstattungspflichtig
sind. Sollte es sich um einen Bagatellschaden handeln ( Schadenshöhe unter 750
Euro ), dann kann mein
Büro in diesem Fall mit einem Kurzgutachten helfen ( Schadensminderungspflicht )
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